Häufige Fragen zum Abo
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Preiserhöhung zum 01.01.2025
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Große Tarifreform im VRR zum 01.03.2025
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Der VRR wird ab dem 1. März 2025 die Tarifstrukturen in seinem Verbundraum straffen und vereinfachen, indem die Anzahl der Preisstufen von sieben auf drei reduziert wird. Zukünftig wird es nur noch drei Preisstufen geben: Preisstufe A für Fahrten innerhalb einer Stadt, Preisstufe B für Fahrten bis in die Nachbarstadt oder das direkte Umland und Preisstufe C für die Gültigkeit im gesamten VRR-Gebiet. Die Kurzstrecke wird nicht mehr angeboten. Fahrgästen stehen künftig neben dem DeutschlandTicket und dem elektronischen Tarif eezy ein übersichtliches Basissortiment des VRR-Tarifs zur Verfügung. Mit diesen Änderungen wird das Angebot für die Fahrgäste klarer und intuitiver gestaltet.
Weitere Informationen zur Großen Tarifreform finden Sie hier.
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Wie kann ich ein neues VRR-Abo bzw. das DeutschlandTicket abschließen?
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Ein neues Abonnement können Sie in einer unserer Kundencentren sowie Verkaufsstellen (Partner-Agenturen ausgenommen) abschließen. Die Chipkarte erhalten Sie direkt vor Ort, sodass eine Nutzung zum Sofortantritt möglich ist.
Alternativ stehen Ihnen unsere Bestellscheine zur Verfügung. Diese senden Sie postalisch an unser Abo-Kundencenter. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der postalischen Zustellung der Chipkarte zu einer Verzögerung beim Versand kommen kann.
Zudem können Sie das DeutschlandTicket auch über die mobil.nrw App zum Sofortantritt erwerben.
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Ich habe Fragen zu meinem VRR-Abo, wohin kann ich mich wenden?
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Bitte kontaktieren Sie unseren VRR-Abo Service telefonisch unter: 0201 536 858 17 oder per E-Mail an abo-vrr@transdev.de. Seit dem 15.12.2019 stehen Ihnen auch unsere KollegInnen in den Verkaufsstellen ebenfallspersönlich zur Verfügung.
Häufige Frage zu Fahrkarten-Erstattungen
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Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich ein Ticket erstattet haben möchte?
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Grundsätzlich werden alle unentwerteten, also nicht genutzten, Bartickets erstattet, die nicht älter als vier Jahre sind. Erstattungen von Monatstickets während des Monats der Gültigkeit werden anteilig durchgeführt.
Bei Tarifänderungen gilt: Tarifänderung Ein Umtausch für auf Vorrat gekaufte, jedoch nicht benutzte (auch teilweise benutzte Mehrfahrtenausweise) EinzelTickets, MehrfahrtenTickets, 24 - bzw./ 48 – StundenTickets, 4-StundenTickets und ZusatzTickets nach Tarifstand 1. Januar 2019 gegen Tickets nach dem jeweiligen Tarifstand ist gegen Zuzahlung des Differenzbetrages in Euro bis zum 31. Dezember 2022 beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Der Differenzbetrag bei Umtausch wird kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt.
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Kann ich VRR-Tickets anderer Verkehrsunternehmen in Verkaufsstellen der Transdev erstatten lassen?
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Ja, das ist für VRR-Tickets möglich.
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Wo und wie kann ich eine Erstattung beantragen?
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Sie können die Erstattung mündlich und formlos in unseren Verkaufsstellen beantragen. Bitte beachten Sie, dass Erstattungen nur bei Vorlage des/der Originaltickets erfolgen können. Bei einer vorfristigen Abokündigung können Sie sich mit Ihrer Erstattungsanfrage auch an unseren VRR-Abo-Service wenden unter: abo-vrr@transdev.de
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Welche Tickets kann ich erstatten lassen?
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Prinzipiell können alle VRR-Tickets erstattet werden. Tickets der Übergangstarife in andere Verbünde (AVV, VRS und WFT), können nur erstattet werden, wenn Sie auch in einer Verkaufsstelle der transdev erworben wurden. Diese erstatten wir in den Verkaufsstellen, die diese Tickets auch anbieten. Bitte wenden Sie sich daher an die Verkaufsstelle in der Sie das (AVV-, VRS- oder WFT-Ticket) erworben haben.
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Kann ich VRR-Wertmarken für meine Monatskarte erstatten lassen?
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Ja, das ist möglich.
Die bereits genutzten/abgelaufenen Tage werden vom Erstattungsbetrag abgezogen.
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Kann ich ein zerrissenes/beschädigtes Ticket bei Ihnen umtauschen?
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Wenn das Ticket noch deutlich erkennbar ist (mehr als 50% des Tickets müssen vorhanden sein), tauschen wir Ihnen das Ticket unentgeltlich um.
Ausnahme sind hier 4-er Tickets bei denen nicht eindeutig erkennbar ist ob einzelne Fahrten bereits genutzt wurden.
Hier erstatten wir nur die erkennbaren Fahrten.
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Wird mir das Geld vor Ort bar ausgezahlt?
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Wenn Sie das Ticket bar bezahlt haben, dann bekommen Sie das Geld direkt ausgezahlt.
Wir überweisen Ihnen das Geld, wenn Sie das Ticket mit EC- bzw. Kreditkarte erworben haben.
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Werden alle Tickets des NRW-Tarifs erstatten?
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Grundsätzlich werden alle Tickets des NRW-Tarifs erstattet, auch wenn sie dieses bei einem anderen Verkehrsunternehmen erworben haben.
SchönerMonat-, SchönerMonatAzubi- und SchöneWoche-Zeitkarten werden jedoch nach dem ersten Geltungstag nicht mehr erstattet.
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Fallen Gebühren an, wenn ich ein Ticket erstattet haben möchte?
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Wird ein falsch erworbenes Ticket gegen ein neues, gleichwertiges oder höherwertiges Ticket getauscht, so fallen keine Gebühren an.
Für VRR-Einzeltickets wird pro Ticket eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 Euro erhoben.
Bei VRR-Monatstickets beträgt die Gebühr 5,00.
Bei Tickets des NRW-Tarifs 15,00 Euro.
Ticketerstattungen des DB C-Tarifs werden mit 17,50 Euro und für den Fernverkehr mit 19,00 Euro Bearbeitungsgebühr durchgeführt.