Häufige Fragen zum Abo
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Warum werden Tickets im VRR jetzt von Transdev verkauft?
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In einer europaweiten Ausschreibung hat die Transdev Vertrieb GmbH im März 2017 den Zuschlag für den Vertrieb von Fahrkarten im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) erhalten. Transdev löst damit die Deutsche Bahn ab, die bislang den Ticketvertrieb im VRR organisiert hat. Seit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 hat die Transdev Vertrieb GmbH den Verkauf von Fahrkarten an den Bahnhöfen und SPNV-Haltepunkten im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) übernommen. Transdev betreibt die VRR-Vertriebsleistungen nun im Zeitraum von Dezember 2019 bis Januar 2030. Dabei geht es um die Betreuung von über 450 Ticketautomaten inkl. 10 Video-Automaten und Entwertern, den Betrieb von 21 personenbedienten Verkaufsstellen in den größeren und mittleren Bahnhöfen, sowie die Bereitstellung eines Agentur- und Abovertriebskonzeptes.
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Wie kann ich ein neues VRR Abo abschließen?
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Sie können online unsere Anträge herunterladen oder direkt in unseren Verkaufsstellen ein Abo abschließen.
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Ich habe Fragen zu meinem VRR-Abo, wohin kann ich mich wenden?
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Bitte kontaktieren Sie unseren VRR-Abo Service telefonisch unter: 0201 536 858 17 oder per E-Mail an abo-vrr@transdev.de. Seit dem 15.12.2019 stehen Ihnen auch unsere KollegInnen in den Verkaufsstellen ebenfallspersönlich zur Verfügung.
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Ich möchte mein VRR-Abo nicht online abschließen. Welche Möglichkeiten habe ich noch?
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Sie finden hier die entsprechenden Aboanträge als PDF zum Download.
Bitte füllen Sie diese vollständig aus und schicken Sie an die:
Transdev Service GmbH
VRR Abo-Service
Passage 3-5
17034 Neubrandenburg
Sie können sich auch Ihren Aboantrag in jedem Kundencenter abholen und direkt vor Ort ausfüllen und abgeben.
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Warum gab es zum 01.01.2020 eine Preiserhöhung bei den VRR-Tickets?
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Die Preiserhöhung hat nichts mit dem Vertriebsdienstleisterwechsel zur Transdev Vertrieb GmbH zu tun.
Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) hat in seiner Sitzung vom 26.09.2019 eine Preisanpassung bei den Tickets um durchschnittlich 1,8 Prozent zum 1. Januar 2020 beschlossen. Diese Preiserhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Verbraucherpreis-Index und einem kombinierten Index aus Personal- und Energiekosten. Dennoch haben die Gremien versucht, die Preise im Sinne eines sich ändernden Mobilitätsbewusstseins und auch der verkehrspolitischen Ziele zur Verkehrswende und zum Klimaschutz moderat zu halten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Meine Chipkarte ist nicht lesbar bzw. wird beim Zustieg in einen Bus als ungültig angezeigt. Was kann ich tun?
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Momentan gibt es anscheinend ein Problem mit den Lesegeräten von einigen Busunternehmen. Chipkarten, die seit ihrer Ausstellung problemlos funktioniert haben, werden in Bussen als ungültig erkannt. Was können Sie in einem solchen Fall tun? Bitte fragen Sie genau nach beim Busfahrer, warum “ungültig” angezeigt wird und notieren Sie sich die Buslinie und das Verkehrsunternehmen. Sie können an unseren grünen VRR-Fahrkartenautomaten selbst Ihre Chipkarte auf Gültigkeit prüfen oder aber Sie gehen in eines unserer Kundencenter oder Verkaufsstellen und lassen Ihre Chipkarte von unseren Servicemitarbeiter*innen überprüfen. Sollte Ihre Chipkarte technisch in Ordnung und inhaltlich korrekt beschrieben sein, so stellen wir Ihnen gern eine Bestätigung aus. Sie können auch unsere Servicehotline (0201 536 858 17) kontaktieren und um eine Bestätigungsmail bitten. Parallel versuchen wir mit den betreffenden Busunternehmen Kontakt aufzunehmen und schnellstmöglich eine Lösung für das technische Problem zu finden. Bitte entschuldigen Sie die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Häufige Frage zu Fahrkarten-Erstattungen
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Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich ein Ticket erstattet haben möchte?
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Grundsätzlich werden alle unentwerteten, also nicht genutzten, Bartickets erstattet, die nicht älter als vier Jahre sind. Erstattungen von Monatstickets während des Monats der Gültigkeit werden anteilig durchgeführt.
Bei Tarifänderungen gilt: Tarifänderung Ein Umtausch für auf Vorrat gekaufte, jedoch nicht benutzte (auch teilweise benutzte Mehrfahrtenausweise) EinzelTickets, MehrfahrtenTickets, 24 - bzw./ 48 – StundenTickets, 4-StundenTickets und ZusatzTickets nach Tarifstand 1. Januar 2019 gegen Tickets nach dem jeweiligen Tarifstand ist gegen Zuzahlung des Differenzbetrages in Euro bis zum 31. Dezember 2022 beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Der Differenzbetrag bei Umtausch wird kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt.
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Kann ich VRR-Tickets anderer Verkehrsunternehmen in Verkaufsstellen der Transdev erstatten lassen?
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Ja, das ist für VRR-Tickets möglich.
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Wo und wie kann ich eine Erstattung beantragen?
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Sie können die Erstattung mündlich und formlos in unseren Verkaufsstellen beantragen. Bitte beachten Sie, dass Erstattungen nur bei Vorlage des/der Originaltickets erfolgen können. Bei einer vorfristigen Abokündigung können Sie sich mit Ihrer Erstattungsanfrage auch an unseren VRR-Abo-Service wenden unter: abo-vrr@transdev.de
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Welche Tickets kann ich erstatten lassen?
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Prinzipiell können alle VRR-Tickets erstattet werden. Tickets der Übergangstarife in andere Verbünde (AVV, VRS und WFT), können nur erstattet werden, wenn Sie auch in einer Verkaufsstelle der transdev erworben wurden. Diese erstatten wir in den Verkaufsstellen, die diese Tickets auch anbieten. Bitte wenden Sie sich daher an die Verkaufsstelle in der Sie das (AVV-, VRS- oder WFT-Ticket) erworben haben.
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Kann ich VRR-Wertmarken für meine Monatskarte erstatten lassen?
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Ja, das ist möglich.
Die bereits genutzten/abgelaufenen Tage werden vom Erstattungsbetrag abgezogen.
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Kann ich ein zerrissenes/beschädigtes Ticket bei Ihnen umtauschen?
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Wenn das Ticket noch deutlich erkennbar ist (mehr als 50% des Tickets müssen vorhanden sein), tauschen wir Ihnen das Ticket unentgeltlich um.
Ausnahme sind hier 4-er Tickets bei denen nicht eindeutig erkennbar ist ob einzelne Fahrten bereits genutzt wurden.
Hier erstatten wir nur die erkennbaren Fahrten.
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Wird mir das Geld vor Ort bar ausgezahlt?
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Wenn Sie das Ticket bar bezahlt haben, dann bekommen Sie das Geld direkt ausgezahlt.
Wir überweisen Ihnen das Geld, wenn Sie das Ticket mit EC- bzw. Kreditkarte erworben haben.
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Werden alle Tickets des NRW-Tarifs erstatten?
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Grundsätzlich werden alle Tickets des NRW-Tarifs erstattet, auch wenn sie dieses bei einem anderen Verkehrsunternehmen erworben haben.
SchönerMonat-, SchönerMonatAzubi- und SchöneWoche-Zeitkarten werden jedoch nach dem ersten Geltungstag nicht mehr erstattet.
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Fallen Gebühren an, wenn ich ein Ticket erstattet haben möchte?
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Wird ein falsch erworbenes Ticket gegen ein neues, gleichwertiges oder höherwertiges Ticket getauscht, so fallen keine Gebühren an.
Für VRR-Einzeltickets wird pro Ticket eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 Euro erhoben.
Bei VRR-Monatstickets beträgt die Gebühr 5,00.
Bei Tickets des NRW-Tarifs 15,00 Euro.
Ticketerstattungen des DB C-Tarifs werden mit 17,50 Euro und für den Fernverkehr mit 19,00 Euro Bearbeitungsgebühr durchgeführt.