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Aktuelle Meldungen

Verlängerung der Corona-Tarifmaßnahmen

29.04.2020

Somit haben die VRR-Abonnenten auch weiterhin die Möglichkeit eine Abo-Pause einzulegen. Auf die physikalische Hinterlegung des Tickets wird verzichtet. Abonnenten, die sich noch im 1. Vertragsjahr befinden, erhalten ein Sonderkündigungsrecht ohne finanzielle Nachteile, die Berechnung von Unterschiedsbeiträgen zwischen Abonnent und Monatskarte oder fixer Gebühr, entfällt.

Monatswertmarken für den Monat Mai können bereits am 3. letzten Werktags des Aprils (28.04.) zur Fahrt genutzt werden.

Trägerkarten von YoungTicketPLUS und SozialTickets, die am 30. April ablaufen, werden zunächst bis Ende Mai 2020 akzeptiert.

Alle tagesaktuellen Entwicklungen finden Sie auf der Seite des VRR unter: https://www.vrr.de/de/aktuelles/.

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